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Weitere Infos zur Nordtangente
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Die
so genannte Nordtangente ist ein Bundesfernstraßenprojekt, dessen
Planung auf die 20-er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück geht.
Für die Nordtangente-Ost besteht seit 1994 einen Bebauungsplan. Für die
Nordtangente-West besteht noch kein Baurecht. Beide Nordtangenten-Teile
sind im
Flächennutzungsplan enthalten. Verkehrsprognosen zeigen, dass die Entlastung der Südtangente durch die Nordtangente minimal wäre. Zu befürchten ist - auch im Zusammenhang mit anderen Straßenbauprojekten in der Region - eine starke Zunahme des überregionalen Verkehrs quer durch das Karlsruher Stadtgebiet. Am 27.01.09 hat sich der Karlsruher Gemeinderat mit der Nordtangenten-Planung beschäftigt. Sitzungsunterlagen finden Sie hier. Nachgelesen werden kann auch der Bericht in der Stadtzeitung. Eng mit der Nordtangente verknüpft ist das Vorhaben, eine 2. Rheinbrücke zu bauen. Auch dies ist ein im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenes Projekt. Die Nordtangenten-Gegner befürchten, dass der Bau der 2. Rheinbrücke den Druck für den Bau der Nordtangente stark erhöht.
Für die
2. Rheinbrücke gibt es seit Juni 2006 einen
raumordnerischen
Entscheid (PDF 203 kb).
Dieser geht auf der Grundlage eines Gutachtens von Modus Consult von
einem Verkehrszuwachs von damals aktuellen 80.000 Kfz/Tag auf 100.000
Kfz/Tag bis 2025 aus. Im Gegensatz zum o.g. Verkehrsgutachten kam eine von ptv erstellte Verkehrsuntersuchung im April 2008 zu dem Ergebnis, dass - ohne Brückenneubau - je nach gewähltem Szenario bis 2025 entweder ein Rückgang des Verkehrs um max. etwa 4.400 Kfz/Tag oder ein Zuwachs von max. etwa 3.300 Kfz/Tag zu erwarten sei. Auch mit Brückeneubau sei ohne Nordtangente nur von einem geringfügigen Verkehrszuwachs über den Rhein auszugehen (max. 2.100 Kfz/Tag). Am 22.08.08 teilte der rheinland-pfälzische Verkehrsminister mit, dass das Bundesverkehrsministerium das Linienbestimmungsverfahren für eine zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe positiv abgeschlossen habe (vgl. Bericht in der Stadtzeitung vom 29.08.08). Das Planfeststellungsverfahren sollte 2009 eingeleitet werden.
Zwischenzeitlich gab es
Diskussionen zur Anbindung der geplanten 2. Rheinbrücke an
das Karlsruher
Straßennetz. Offenbar hat das Regierungspräsidium eine Plan vorgelegt,
der die Verknüpfung der 2. Rheinbrücke mit der B36 vorsieht. Der Bund
hat diesen Plan zurückgewiesen. Hiergegen haben OB Fenrich und Landrat
Schnaudigel einen
Protestbrief an den Bundesverkehrsminister geschrieben, der wiederum
Protest bei
GRÜNEN und
KAL auslöste. Infos dazu auch in einer
Kleinen Landtagsanfrage und einem
Schreiben des UVM
Baden-Württemberg. Die
Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet
hat sich im März 2010 mit einem Schreiben an
Bundesverkehrsminister Ramsauer
gewandt. Informationen zur 2. Rheinbrücke sind auch einer Kleinen Landtagsanfrage vom September 2006 sowie einer Kleinen Anfrage Landtagsanfrage vom Mai 2007 zu entnehmen. Die in letztgenannter Drucksache genannten "stetigen Verkehrszunahmen" sind allerdings nicht durch entsprechende Zahlen belegt. Zu beachten ist auch, dass bei der angegebenen Restnutzungsdauer lediglich von der Fahrbahnplatte die Rede ist. Eine Auswechslung der Seile, die eine Vollsperrung erforderlich machen würde, ist voraussichtlich erst in mehreren Jahrzehnten notwendig. Eine Kleine Landtagsanfrage vom September 2010 enthält Informationen bzgl. Fernverkehrsrelevanz. Und mit dem Vorschlag einer Ersatzbrücke beschäftigt sich ein KAL-Gemeinderatsantrag vom September 2010. Eine Kleine Anfrage im Bundestag erkundigte sich im März 2011 nach dem Sachstand. Am 25.03.2011 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Pressemitteilung zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens herausgegeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.11 die vorgelegte Planung abgelehnt (vgl. Bericht in der Stadtzeitung vom 27.05.11). Am 18. und 22.11.2011 fand ein "Faktencheck" zur Rheinquerung in Karlsruhe statt (siehe Homepage des MVI).
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